Seniorenwohnen und
studentisches Wohnen
Wie in jedem unserer Prüfungsprozesse steht auch bei Sonderwohnimmobilien die kommunale Bauplanung und das Baurecht an erster Stelle. Nach Prüfung des Bau- und Planungsrechtes, erfolgt die Eignungsprüfung der Immobilie selbst. In diese beziehen wir bereits einen Träger oder Betreiber ein, der Interesse am Standort und der geplanten Realisierung hat.
Bei positivem Gesamtergebnis wird die Finanzierung für den Ankauf des Grundstückes gesichert und die Kaufentscheidung getroffen. Im Nachgang sind wir bei der Gestaltung verschiedener Verträge aktiv beteiligt, vor allem des Kaufvertrags, aber auch der Vereinbarungen mit späteren Betreibern. Schlusspunkt des Prozesses ist die Übergabe.